Skitourenguru

Wildruhezonen und Wildschutzgebiete

1. Die zwei Rechtsformen

Wildtiere brauchen Rückzugsgebiete, in welchen sie nicht gestört werden. Auf dem Kartenserver der Swisstopo können die Wildruhezonen und Wildschutzgebiete eingeblendet werden. Die rechtsverbindlichen Wildruhezonen und Wildschutzgebiete sind rot eingefärbt, die empfohlenen Wildruhezonen sind gelb markiert.

Das Schweizer Rechtswesen unterscheidet zwischen zwei Rechtsformen:

A. Rechtsverbindliche (rot) und empfohlene (gelb) Wildruhezonen

Wildruhezonen sind für Säugetiere und Vögel wichtige Gebiete, in denen die Bedürfnisse der Wildtiere im Vordergrund stehen. Sie dienen gemäss Jagdgesetz (Art. 7 Abs. 4 des JSG) der Vermeidung übermässiger Störung als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Wildruhezonen dürfen während bestimmten Jahreszeiten - oder in einzelnen Fällen während des ganzen Jahres - nicht oder nur beschränkt für Freizeitaktivitäten genutzt werden.
Es gibt rechtsverbindliche und empfohlene Wild­ruhe­zonen. Rechtsverbindliche Wildruhe­zonen sind über den Rechtssetzungsprozess ausgeschieden und Übertretungen in diesen Gebieten sind strafbar.

B. Rechtsverbindliche (rot) Wildschutzgebiete

Wildschutzgebiete haben den Schutz ausgewählter Arten sowie ihrer Lebens­räu­me zum Ziel. Auf Bundesebene stützen sich Schutzgebiete für Säugetiere und Vögel auf Art. 11 des Jagdgesetzes. In diese Kategorie fallen insbesondere die 41 Eidgenössischen Jagdbanngebiete. Neben der Jagd ist auch die Freizeitnutzung eingeschränkt: gemäss Art. 5 dürfen Wintersportarten nur auf markierten Routen ausgeübt werden. Hunde sind im Wald an der Leine zu führen.
Damit gelten für Wintersportler die gleichen Zutrittsbeschränkungen wie für rechtsverbindliche Wildruhezonen mit Weggebot auf markierten Routen.

Wer mehr zum Thema wissen will, der clicke weiter zu Wildruhezonen und Wildschutzgebiete. Aktuelle Hinweise findest du unter WRZ-Hinweise.

Wildruhezonen-Logo


2. Die Kampagne "Respektiere deine Grenzen"

Schneesportarten abseits der Piste erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Für Tiere und Pflanzen bedeutet diese Entwicklung eine zunehmende Gefährdung. Besonders die winterlichen Lebensräume von Raufusshühnern und Huftieren sind betroffen. Damit sich Schneesportlerinnen und Schneesportler naturverträglich verhalten, haben das Bundesamt für Umwelt BAFU und der Schweizer Alpen-Club SAC die Kampagne "Respektiere deine Grenzen" lanciert. Wenn Natursporttreibende den Raum der Wildtiere respektieren, braucht es weniger Verbote und Einschränkungen und die Naturlandschaft bleibt offen für echte Naturerlebnisse.

Bitte Haltet euch auf Ski- und Schneeschuhtouren den Wildtieren zu liebe an folgende vier Regeln:

  1. Wildruhezonen und Wildschutzgebiete beachten.
  2. Im Wald auf Wegen und bezeichneten Routen bleiben.
  3. Waldränder und schneefreie Flächen meiden.
  4. Hunde an der Leine führen, insbesondere im Wald.


3. Skitourenguru als Wildtier

Skitourenguru ist der Ansicht, dass die Bedürfnisse von Wildtieren den Bedürfnissen von Scheesportlern vorangehen. Die Begründung könnte nicht einfacher sein: Während dem die Wildtiere in der Natur leben "müssen", sind unsere Freizeitaktivitäten optional.

Skitourenguru geht in folgender Art und Weise mit den Wildruhezone bzw. Wildschutzgebiet um:

  • Überprüfung: Alle Routen werden regelmässig dahingehend überprüft, ob sie in Konflikt geraten zu den Wildruhezonen bzw. den Wildschutzgebieten. Im besonderen Fokus stehen dabei die rechtsverbindlichen Wildruhezonen und Wildschutzgebiete. Es liegt auf der Hand, dass bei der Überprüfung mit einer gewissen Toleranz gearbeitet werden muss. Dies gilt insbesondere für die Routenführung innerhalb der Wildruhezonen und Wildschutzgebiete. Es zeigt sich, dass die sogenannten "Erlaubten Wege und Routen" innerhalb der Wildruhezonen und Wildschutzgebiete nicht immer von hoher Güte sind. Skitourenguru kann nicht garantieren, dass alle Routen stets kompatibel zu den Schutzgebieten sind.
  • Vermerk: Bei allen Routen, die weniger als 200 m an einer Wildruhezone bzw. einem Wildschutzgebiet vorbeiführen, wird ein entsprechender Vermerk eingeblendet: Wildschutzgebiete in 100 m Distanz
  • Karte: Skitourenguru ist der Lawinenunfallprävention verpflichtet. Deshalb werden auf der Karte primär Hanngneigungen angezeigt. Durch einen einzigen Klick auf den Text Wildschutzgebiete in 100 m Distanz können jedoch die Wildruhezone und Wildschutzgebiete auf der Karte eingeblendet werden.

Was immer du innerhalb oder ausserhalb der Wildruhezonen und Wildschutzgebiete machst, liegt in deiner eigenen Verantwortung.